Caritasverband für die Diözese Eichstätt e.V. - Erziehungsberatung

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Soziale Dienste
     
     
 

Einführung
Fragen und Probleme Betroffener
Hauptaufgaben der Beratungsstellen
Rahmenbedingungen


Erziehungsberatung - Lösungswege statt Patentrezepte

Die fünf Erziehungsberatungsstellen im Bistum

Auf Kinder, junge Menschen und ihre Erziehungsberechtigten kommen immer wieder Schwierigkeiten und Probleme zu. Die meisten davon lassen sich aus eigener Anstrengung oder mit Hilfe nahestehender Mitmenschen bewältigen. Wo dies nicht möglich ist, kann eine fachliche Abklärung der Schwierigkeiten und eventuell eine weiterführende Beratung und Therapie hilfreich sein. Diese Hilfe ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) beschrieben.

Erziehungs- und Familienberatungsstellen stehen allen Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern und deren Familien offen, die im Erziehungsalltag auf Fragen, Schwierigkeiten oder Probleme stoßen, die die gesunde seelisch-geistige Entwicklung von jungen Menschen betreffen. Alle, die mit Erziehung zu tun haben und Rat suchen - zum Beispiel auch Großeltern, Pflegeeltern und Erzieher - haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung.

Fragen und Probleme Betroffener

Fragen und Probleme Betroffener können sein:

  • Entwicklungsprobleme von Kindern: zum Beispiel Sprachstörungen, Bewegungsauffälligkeiten, Entwicklungsrückstände, Wahrnehmungsstörungen, Stottern, Einnässen, Einkoten, sexueller Missbrauch oder Verdacht darauf
  • Schulische Probleme: zum Beispiel verhaltens- oder leistungsmäßige Schulschwierigkeiten, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen, Schul- oder Prüfungsangst, Probleme bei den Hausaufgaben,Teilleistungsschwächen
  • Erziehungs- und Familienprobleme: zum Beispiel Trotz, Lügen, Stehlen, Weglaufen, Geschwisterrivalität, Eifersucht, Schlafprobleme, Selbständigkeit, Pubertät, soziale Unsicherheit, Kontaktschwierigkeiten, Ängste, Aggressionen, Gewalt in der Familie, Probleme Alleinerziehender
  • Schwierigkeiten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen: zum Beispiel Ausbildungs- und Berufsprobleme, Ablösungsprobleme vom Elternhaus, Probleme mit dem anderen Geschlecht, Selbstfindung, Selbstwertprobleme, Minderwertigkeitsgefühle, Ängste, Essstörungen, Sexualität
  • Persönliche Probleme der Eltern: zum Beispiel Erziehungsunsicherheiten, Selbstwertprobleme, Ängste, Niedergeschlagenheit, Schwierigkeiten im Umgang mit sich und anderen, körperliche Beschwerden ohne feststellbare medizinische Ursachen
  • Fragen und Probleme von Eltern bezüglich Partnerschaft, Trennung und Scheidung, soweit ein Kind oder Jugendlicher mit betroffen ist: zum Beispiel Belastungen der Kinder durch Elternkonflikte, Besuchsregelung, Begleiteter Umgang, Sorgerechtsfragen, Probleme von Alleinerziehenden und "Stieffamilien".
Hauptaufgaben der Beratungsstellen:

In diesen Fällen haben die Erziehungs- und Familienberatungsstellen folgende Hauptaufgaben:
  1. Psychologische Diagnostik: zum Beispiel psychometrische Tests, Verhaltensbeobachtung
  2. Psychologische Beratung und psychotherapeutische Intervention: zum Beispiel Elternberatung, Familientherapie, Kindertherapie, therapeutische Gruppen
  3. Prävention / Prophylaxe: zum Beispiel Praxisberatung, Fortbildungen und Vorträge für Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher
  4. Beratung in Fällen von Trennung und Scheidung


Filmclip Erziehungsberatung Nürnberg-Landwasser







Rahmenbedingungen

Gemaltes Bild von Kind mit Puppe im Arm

Hilfesuchende können erwarten:

  • Die Diagnostik/Beratung/Therapie erfolgt auf aktueller wissenschaftlich-psychologischer und sozialpädagogischer Grundlage.
  • Weltanschauung, Konfession oder Nationalität spielen keine Rolle.
  • Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Gesprächsinhalte werden streng vertraulich behandelt.
  • Soweit notwendig, erfolgt eine Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen: zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Ärzten, Kliniken, jedoch nie ohne eine ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen.
  • Die Leistung ist kostenfrei, egal wie lange sie dauert. Spenden sind natürlich jederzeit willkommen.
Hilfesuchende können nicht erwarten:
  • Rechtsauskünfte
  • Finanzielle Unterstützung
  • Medikamente
  • Modetherapien
  • Erziehungstricks
  • Patentrezepte
  • Nachhilfeunterricht.

Weitere Voraussetzungen der Zusammenarbeit

Die Beratungsstellen wollen mit den Hilfesuchenden Probleme lösen. Dies geht nur, wenn alle Beteiligten aktiv mitarbeiten. Sie kommen freiwillig zu uns, niemand kann sie zu einer Beratung zwingen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Psychologen und Sozialpädagogen - versuchen gemeinsam mit ihnen, schwierige Situationen zu klären, Zielvorstellungen zu erarbeiten, Lösungswege zu finden sowie deren Umsetzung zu ermöglichen. Die Beratungs- und Therapieangebote reichen von Einzel- und Familiengesprächen bis hin zu themenbezogenen, therapeutischen Gruppen für Kinder und Eltern.