Auf Kinder, junge Menschen und ihre Erziehungsberechtigten kommen immer wieder Schwierigkeiten und Probleme zu. Die meisten
davon lassen sich aus eigener Anstrengung oder mit Hilfe nahestehender Mitmenschen bewältigen. Wo dies nicht möglich ist,
kann eine fachliche Abklärung der Schwierigkeiten und eventuell eine weiterführende Beratung und Therapie hilfreich sein.
Diese Hilfe ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) beschrieben.
Erziehungs- und Familienberatungsstellen stehen allen Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern und deren Familien
offen, die im Erziehungsalltag auf Fragen, Schwierigkeiten oder Probleme stoßen, die die gesunde seelisch-geistige Entwicklung
von jungen Menschen betreffen. Alle, die mit Erziehung zu tun haben und Rat suchen - zum Beispiel auch Großeltern, Pflegeeltern
und Erzieher - haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung.
Entwicklungsprobleme von Kindern: zum Beispiel Sprachstörungen, Bewegungsauffälligkeiten, Entwicklungsrückstände, Wahrnehmungsstörungen, Stottern, Einnässen,
Einkoten, sexueller Missbrauch oder Verdacht darauf
Schulische Probleme: zum Beispiel verhaltens- oder leistungsmäßige Schulschwierigkeiten, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen, Schul-
oder Prüfungsangst, Probleme bei den Hausaufgaben,Teilleistungsschwächen
Erziehungs- und Familienprobleme: zum Beispiel Trotz, Lügen, Stehlen, Weglaufen, Geschwisterrivalität, Eifersucht, Schlafprobleme, Selbständigkeit, Pubertät,
soziale Unsicherheit, Kontaktschwierigkeiten, Ängste, Aggressionen, Gewalt in der Familie, Probleme Alleinerziehender
Schwierigkeiten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen: zum Beispiel Ausbildungs- und Berufsprobleme, Ablösungsprobleme vom Elternhaus, Probleme mit dem anderen Geschlecht, Selbstfindung,
Selbstwertprobleme, Minderwertigkeitsgefühle, Ängste, Essstörungen, Sexualität
Persönliche Probleme der Eltern: zum Beispiel Erziehungsunsicherheiten, Selbstwertprobleme, Ängste, Niedergeschlagenheit, Schwierigkeiten im Umgang mit sich
und anderen, körperliche Beschwerden ohne feststellbare medizinische Ursachen
Fragen und Probleme von Eltern bezüglich Partnerschaft, Trennungund Scheidung, soweit ein Kind oder Jugendlicher mit betroffen ist: zum Beispiel Belastungen der Kinder durch Elternkonflikte, Besuchsregelung,
Begleiteter Umgang, Sorgerechtsfragen, Probleme von Alleinerziehenden und "Stieffamilien".
Die Diagnostik/Beratung/Therapie erfolgt auf aktueller wissenschaftlich-psychologischer und sozialpädagogischer Grundlage.
Weltanschauung, Konfession oder Nationalität spielen keine Rolle.
Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Gesprächsinhalte werden streng vertraulich behandelt.
Soweit notwendig, erfolgt eine Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen: zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Ärzten, Kliniken,
jedoch nie ohne eine ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen.
Die Leistung ist kostenfrei, egal wie lange sie dauert. Spenden sind natürlich jederzeit willkommen.
Hilfesuchende können nicht erwarten:
Rechtsauskünfte
Finanzielle Unterstützung
Medikamente
Modetherapien
Erziehungstricks
Patentrezepte
Nachhilfeunterricht.
Weitere Voraussetzungen der Zusammenarbeit
Die Beratungsstellen wollen mit den Hilfesuchenden Probleme lösen. Dies geht nur, wenn alle Beteiligten aktiv mitarbeiten.
Sie kommen freiwillig zu uns, niemand kann sie zu einer Beratung zwingen.Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Psychologen und Sozialpädagogen - versuchen gemeinsam mit ihnen, schwierige Situationen zu klären, Zielvorstellungen zu erarbeiten, Lösungswege zu finden sowie
deren Umsetzung zu ermöglichen. Die Beratungs- und Therapieangebote reichen von Einzel- und Familiengesprächen bis hin zu
themenbezogenen, therapeutischen Gruppen für Kinder und Eltern.