Hospizhilfe - damit Sterbende nicht alleine bleiben
Damit Sterbende nicht alleine bleiben, gründete die Ärztin Dr. Cicley Saunders 1967 in London das "St. Christophers Hospice". Dies war der Beginn der modernen Hospizbewegung. Vorbild für die Ärztin waren die aus dem Mittelalter bekannten Hospize:
Hospiz, lat. Hospitium, bedeutet Herberge, Geborgenheit und Gastfreundschaft. Ziel der Hospizarbeit ist: Menschen in der schwierigen Endphase
ihres Lebens zugewandt und achtungsvoll begleiten.
Nach der Hospizidee ist Sterben ein Teil des Lebens. Sterben ist insofern ein Vorgang, der weder verkürzt noch künstlich verlängert
werden soll. Aus dieser lebensbejahenden Grundhaltung lehnen Hospizhelfer eine aktive Sterbehilfe ab. Ihr Ziel ist vielmehr,
dass der kranke und sterbende Mensch möglichst ohne Beschwerden bis zuletzt leben kann. Dabei soll er umsorgt sein von Familie,
Freunden und Betreuern. Dafür besuchen Hospizhelfer die Menschen da, wo sie leben: zu Hause, im Krankenhaus oder im Altenheim.
Sie entlasten die Angehörigen bei der Betreuung, hören zu und stehen als Gesprächspartner zur Verfügung. Auf Wunsch werden
die Hinterbliebenen auch nach dem Tod begleitet. Hospizhelfer sind einfach da - offen für die Wünsche der Betroffenen. Sie
sind allerdings kein Ersatz von Pflegekräften und Haushaltshilfen, sondern ergänzen deren Arbeit sinnvoll.
Hospizarbeit ist christlichen Wertvorstellungen verpflichtet. Sie richtet sich aber an alle Sterbenden unabhängig von Glauben
und ihrer Weltanschauung. Im Bistum Eichstätt leistet sie vor allem der Malteser Hilfsdienst, der dem Caritasverband angeschlossen
ist.
Natürlich werden auch in den Caritas-Seniorenheimen sterbende Menschen und deren Angehörige fachlich und menschlich in besonderer Weise betreut.
Ambulante Hospizhilfe der Malteser
Für die Malteser sind im ganzen Bistum zahlreiche ehrenamtliche Hospizhelferinnen und -helfer aktiv. Sie gehen in allen Orten
je nach Bedarf zu den Betroffenen nachhause, in Krankenhäuser oder Altenheime. Die Helferinnen und Helfer stammen aus den
unterschiedlichsten Berufen, Altersgruppen und Konfessionen. Sie sind durch eigene Erfahrungen für Themen wie "Leiden, Sterben,
Tod und Trauer" sensibilisiert worden. Sie haben an einer besonderen Vorbereitung teilgenommen und nehmen regelmäßig Weiterbildungsangebote
wahr. Nähere Informationen über den Ambulanten Hospiz- und Palliativdienst / Trauerarbeit des Malteser Hilfsdienstes e.V. im Bistum
Eichstätt...
Christliche Patientenvorsorge
Mit einer Patientenverfügung kann ein Mensch seinen Willen für den Fall zum Ausdruck bringen, dass er sich nicht mehr äußern
kann: also wenn er sein Selbstbestimmungsrecht bei gesundheitlichen Problemen nicht mehr ausüben kann. Er kann beispielsweise
bestimmen, bei welchem Arzt oder in welchem Krankenhaus er dann behandelt werden möchte. Eine christliche Patientenverfügung
haben 1999 die beiden großen Kirchen in Deutschland herausgebracht. Ihr Ziel ist, ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen:
das heißt zum Beispiel, dass eventuell keine lebensverlängernden Maßnahmen vorgenommen werden sollen, wenn eine erfolgreiche
Behandlung aussichtslos wäre. Dies kann etwa bei einem unheilbaren Krebsleiden der Fall sein. Möglich ist das aber auch bei
den Folgen eines Schlaganfalls oder Verkehrsunfalls. Der persönliche Wille kann jederzeit in eigenen Worten und mit Unterschrift
versehen niedergeschrieben werden. In der christlichen Patientenvorsorge (die seit 2011 die Christliche Patientenverfügung
ersetzt) ist dies auch mithilfe eines eingehefteten Formulars möglich:
Die Schrift "Christliche Patientenvorsorge" kann bestellt werden beim Caritasverband Eichstätt, Residenzplatz 14, 85072 Eichstätt,
Tel. 08421 / 50901, Fax: 08421 / 50909, E-Mail: zentrale@caritas-eichstaett.de