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So können Sie helfen
Hilfe durch die Stiftung bekommen
Wie können Einrichtungen und Dienste von der Stiftung unterstützt werden?
Gefördert wird durch die Vergabe von Zuschüssen und Darlehen. Für ein Vorhaben muss eine Einrichtung oder ein Dienst der Caritas einen Antrag bei der Stiftung für ein caritatives Vorhaben
stellen. Dieses darf noch nicht begonnen worden sein. Weitere Voraussetzungen sind:
- Für das zu fördernde Anliegen müssen zunächst alle öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um dieses zu finanzieren.
- Der Antragsteller muss eine Eigenleistung in angemessener Höhe erbringen. Von dieser kann in sozialen Notlagen abgesehen werden.
- Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss nachweislich gesichert sein.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen der Stiftung.
Näheres in den Vergaberichtlinien
