Rahmenbedingungen
Diese Regelungen gelten für den Bundesfreiwilligendienst:
- In der Regel arbeiten Sie in Vollzeit mit 39 Stunden pro Woche. Nach Absprache mit der Einsatzstelle können Sie auch in Teilzeit arbeiten (mehr als 20 Stunden pro Woche).
- Sie erhalten ein Taschengeld.
- Unterkunft und Verpflegung werden gestellt oder es wird eine Pauschale vergütet.
- Sie sind sozialversichert.
- Sie nehmen an Seminaren teil.
- Eine fachliche Begleitung ist gewährleistet.