Betreuung an Caritas-Kreisstellen
Als Mitarbeitende der Caritas führen wir rechtliche Betreuungen nach bestem Wissen und in Wertschätzung der betreuten Personen gegenüber durch.
Was heißt das?
Kann eine volljährige Person aufgrund einer Einschränkung bestimmte oder alle Angelegenheiten nicht selbst besorgen, richtet das Betreuungsgericht für sie eine rechtliche Betreuung ein. Diese nimmt dann zum Beispiel ein Caritasmitarbeiter für sie wahr.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie uns.