Chronik 1930er
1931
Die freien Wohlfahrtsverbände rufen zur Linderung der Not der frierenden und hungernden Bevölkerung das ,,Winterhilfswerk 1931/32" ins Leben. Schließlich wird es unter Beteiligung der Verbände als großangelegte Aktion vom Staat durchgeführt. Den Erlös im Bistum Eichstätt - vor allem Kartoffeln und Getreide - erhalten jeweils zu einem Drittel das Bischöfliche Knabenseminar, die Caritasausschüsse in den Pfarreien zur Verteilung an die Bevölkerung und der Caritasverband Eichstätt. Dieser unterstützt vor allem caritative Einrichtungen im Bistum, darüber hinaus geht jeweils ein Waggon an die Caritasverbände Leipzig und Nürnberg.
1933
Auf Schloß Hirschberg wird ein Caritaslehrgang für Priester und Priesteramtskandidaten veranstaltet.
Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten bekommt die Caritas zunehmend Schwierigkeiten mit der NSDAP und der von ihr gegründeten NSVolkswohlfahrt (NSV), obwohl die Freiheit und Selbständigkeit der kirchlichen Caritasarbeit durch das Reichskonkordat geschützt und garantiert sind. In Lenting wird ein Wohltätigkeitsfest mit Theateraufführung verboten, dessen Erlös für den Kindergarten und die Krankenpflege dringend benötigt worden wäre.
1934
Ein neues Gesetz macht sämtliche öffentliche Sammlungen, Werbe- und Verkaufsaktionen von staatlicher Genehmigung abhängig. Seine Auslegung ist oft willkürlich. Vielerorts werden Caritassammlungen unterdrückt und behindert. In Ingolstadt werden Sammlerinnen des Vinzenz-Vereins und der Stadtpfarrer von St. Anton wegen verbotenen Sammelns sogar polizeilich angezeigt. Die NSV greift - etwa in Pappenheim - auch in den Bereich der Caritasmitgliedschaft dahingehend ein, daß Mitglieder caritativer Vereine auf die NSV umgeschrieben werden sollen, andernfalls stellten sie sich außerhalb der Volksgemeinschaft. Der Eichstätter Landgerichtsdirektor bittet um Entlassung aus dem Caritasvorstand mit dem Hinweis, daß er der Sache nicht mehr entsprechend dienen könne (Druck von der Partei).
1935
Das Sammlungsgesetz verbietet die jährlichen Herbstlebensmittelsammlungen. An ihrer Stelle genehmigt das Reichsministerium des Innern dem Deutschen Caritasverband eine zweitägige Haus- und Straßensammlung. Bischof Michael Rackl verfaßt dazu ein eigenes Hirtenwort.
1937
Am Sonntag, den 24. Oktober, soll eine Kirchenkollekte zugunsten der Caritas abgehalten werden. Das Reichsministerium des Innern besteht mit allem Nachdruck darauf, daß die Opfertüten nur innerhalb ein und desselben Gottesdienstes ausgegeben und wieder eingesammelt werden; eine vorherige Ausgabe hätte als Verstoß gegen das Sammlungsgesetz zum Verbot der Kirchenkollekte geführt. Pfarrer und Geistliche dürfen nicht mehr in öffentlichen Gremien wie Jugendämtern und Wohlfahrtsausschüssen der Bezirke vertreten sein. Die Ämter des 1. Vorsitzenden des Caritasverbandes und des Jugendfürsorgevereins Eichstätt werden künftig in Personalunion wahrgenommen. Die Finanzen des Caritastverbandes werden erstmals durch eine außenstehende Gesellschaft geprüft.
1938
In der NS-Zeit wurden unzählige Kindergärten und -horte aufgehoben. Zum 1. August gibt es einen sog. ,,Stop-Erlaß des Führers". Trotzdem wird einem Kinderhort in Weißenburg noch am 3. Dezember ein Bescheid zur Aufhebung zugestellt. (Aus der Kriegszeit von 1939 - 1945 sind keine Aufzeichnungen vorhanden.)