Rechtliche Betreuung
Bereits seit mehreren Jahren darf in Deutschland kein Mensch mehr entmündigt werden. Das veraltete Vormundschaftsrecht ist abgeschafft. Seit 1992 gibt es die "rechtliche Betreuung".
Wie wird ein gesetzlicher Betreuer bestimmt?
Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ein eigenständiges Leben zu führen, erhalten vom Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer.
Diese können Berufsbetreuer, Ehrenamtliche oder Vereinsbetreuer (zum Beispiel vom Caritasverband Eichstätt e.V. beauftragte Personen) sein.
Grundprinzip: Eingriffe nur zulässig, wo erforderlich
Für alle gilt im Sinne des Betroffenen: Eingriffe in Rechte der Betroffenen sind nur so weit und so lange zulässig, wie dies erforderlich ist. Und außerdem werden dem Betreuer nur Aufgaben zugewiesen, für die der Betreute Unterstützung braucht: In jedem Fall ist das persönliche, vertrauliche Verhältnis von Betreutem und Betreuer sehr wichtig.