Rahmenbedingungen
Diese Regelungen gelten für den Bundesfreiwilligendienst:
- In der Regel arbeiten Sie in Vollzeit mit 39 Stunden pro Woche. Ab 27 Jahre können Sie auch in Teilzeit arbeiten (mehr als 20 Stunden pro Woche). Unter 27 Jahre kann nur in Teilzeit gearbeitet werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies ist zum Beispiel gegeben, wenn der Freiwillige ein Kind oder eine/n Angehörige/n zu betreuen hat, oder gesundheitlich beeinträchtigt ist. Andere schwerwiegende Gründe sind anzufragen.
- Sie erhalten ein Taschengeld.
- Unterkunft und Verpflegung werden gestellt oder es wird eine Pauschale vergütet.
- Sie sind sozialversichert.
- Sie nehmen an Schulungen teil.
- Eine fachliche Begleitung ist gewährleistet.