MAV Zentrale - Kreisstellen - Beratungsstellen
- streben eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber an,
- achten darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich und gerecht behandelt werden,
- nehmen Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen, tragen sie vor und sorgen gegebenenfalls für Abhilfe,
- regen Maßnahmen an, die der Einrichtung und den Beschäftigten dienen.
Dafür nutzen wir die uns nach der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) zustehenden Möglichkeiten:
- Anhörung und Mitberatung,
- Vorschlagsrechte,
- Zustimmungsrechte (zum Beispiel Ein- und Höhergruppierung von Beschäftigten) sowie
- Antragsrechte.
Besondere Engagements
- Eine Maßnahme, die unsere MAV traditionell federführend organisiert, ist der Betriebsausflug einmal im Jahr.
- Im MAV-Info informieren wir zweimal jährlich ausführlich über unsere Arbeit.