Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist zuständig für die Gestaltung
des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts (AVR). Die AK besteht aus einer
Bundeskommission und sechs Regionalkommissionen.
Diese sind paritätisch mit Vertretern der Mitarbeiterseite (ak. mas)
und der Dienstgeberseite besetzt.
Regionalkommission
In Deutschland gibt es 6 Regionalkommissionen (NRW, Nord, Ost, BW, Mitte, Bayern)
Diese sind paritätisch mit Vertretern der Mitarbeiterseite (ak. mas) und der Dienstgeberseite besetzt.
Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission
Die Mitarbeiterseite der Bundeskommission (bk.mas) setzt sich aus je einem Mitglied aus jeder Diözese zusammen.
Diese sind paritätisch mit Vertretern der Mitarbeiterseite und der Dienstgeberseite besetzt.