Teilnahmebedingungen
Teilnahmevoraussetzungen für Fortbildungen bis 31. Dezember 2025
Teilnahmevoraussetzungen
Zu allen Fortbildungen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Bitte nutzen Sie dazu die Online-Anmeldung. Eine Anmeldung per Email an kita-referat@caritas-eichstaett.de ist ebenfalls möglich.
Datenschutz
Ihre Daten werden ausschließlich für Zwecke der Kursorganisation (Adressverwaltung, Statistik, Information für Referent/in, Tagungshaus und Zuschussgeber) verwendet. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir als Organisator Ihre personenbezogenen Daten (Name, Tätigkeit, Beschäftigungsort, Dienstgeber, Berufsbezeichnung) erfassen. Der Umgang mit den Daten unterliegt den Vorschriften des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) und der zugehörigen Verordnung. Eine Teilnehmerliste mit Ihrem Namen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nur verschickt, wenn eine Einwilligung dazu bei der Anmeldung in der Veranstaltungsbörse gegeben wurde - und zwar im Feld "Nachricht". Bitte tragen Sie dort im Falle Ihrer Einwilligung "mit Verschickung einer Liste mit meinen Daten einverstanden" ein.
Teilnahmebestätigung
Sie erhalten etwa acht Wochen vor Kursbeginn eine Zusage. Falls Sie für Ihre Planungen schon früher über eine etwaige Zusage Bescheid wissen müssen, können Sie dies gerne im Referat erfragen.
Mit Ihrer Anmeldung gehen wir davon aus, dass Sie während der gesamten Fortbildung anwesend sind. Eine Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen kann nicht erfolgen. Über die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung erhalten Sie einen Fortbildungsnachweis.
Kosten
Die Kosten der Fortbildungen finden Sie direkt bei den Ausschreibungen. Für Mitarbeitende kommunaler und freier Träger oder für Gastteilnehmende aus anderen Diözesen erheben wir einen geringfügig höheren Betrag.
Abmeldung
Die Abmeldung muss spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn im Referat Kindertageseinrichtungen per Email oder telefonisch erfolgen. Bei kurzfristigen Abmeldungen oder unentschuldigtem Fernbleiben erheben wir eine Ausfallgebühr von 80 Prozent der Kursgebühr.
Bei Erkrankung senden Sie bitte innerhalb einer Woche eine Kopie des ärztlichen Attests (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) an das Referat Kindertageseinrichtungen. Damit entfällt für Sie die Stornogebühr.
Absage von Seminaren
Aus Kostengründen behalten wir uns vor, Fortbildungen, bei denen sich weniger als zwölf Teilnehmende angemeldet haben, abzusagen. Bei kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referierenden werden die Teilnehmenden umgehend informiert.