Wissenswertes über Stiftungen
Eine Stiftung verfolgt mithilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck, der ihm am Herzen liegt. Dafür werden die Erträgnisse aus diesem Vermögen (Zinsen) eingesetzt. Das Stiftungsvermögen selbst bleibt dauerhaft erhalten. Eine Stiftung gibt somit langfristige Sicherheit.
Zustiftungen zur Caritasstiftung
Als Zustifter zur Caritasstiftung erhöhen Sie das Grundkapital der bestehenden Stiftung und damit deren finanziellen Fördermöglichkeiten. Sie können die von Ihnen festgelegte Summe (ohne Mindestbetrag) mit oder ohne Zweckbestimmung einbringen.
Gründen Sie eine Namensstiftung
Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine eigene Stiftung in treuhänderischer Verwaltung der Caritasstiftung einrichten zu lassen. Dies ist ab einer Kapitalhöhe von 50.000 Euro möglich. Sie bestimmen den Stiftungszweck und auch den Namen dieser Stiftung.
Födermaßnahmen
Die Caritasstiftung vergibt jährlich Projektgelder gemäß ihres Stiftungszweckes. Dazu gehören innovative Ideen im Bereich unterschiedlichster sozial-caritativer Aufgabenfelder. Einrichtungen, Bildungseinrichtungen oder gemeinnützige caritative Gruppen können sich darum bewerben.
Steuerlicher Vorteil des Stiftens
Wer stiftet, hat steuerliche Vorteile.
Zustiftungen können bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der gemeinsame Abzugsbetrag für Zustiftungen in den Vermögensstock auf zwei Millionen Euro.
Spenden können jährlich bis zu 20 Prozent der Einkünfte angerechnet werden.