Aufruf des Bischofs zu den Wahlen der Mitarbeitervertretungen
Ich danke all jenen herzlich, die sich in der nun auslaufenden Amtszeit als Mitglied einer Mitarbeitervertretung zum Wohle unserer Dienstgemeinschaft eingebracht haben. Danken möchte ich auch den Dienstgebern und ihren Vertreterinnen und Vertretern für ihren Beitrag zum Gelingen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestalten gemeinsam mit den Dienstgebern als Dienstgemeinschaft den Dienst in der Kirche und tragen dazu bei, dass die Einrichtung ihren Teil am Sendungsauftrag der Kirche erfüllen kann. Daher sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten mitwirken. Zur Sicherung ihrer Selbstbestimmung und als wichtigen Bestandteil der Dienstgemeinschaft wählen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Mitarbeitervertretung. Ohne Mitarbeitervertretung fehlt ein wesentlicher Bestandteil der in der Grundordnung niedergelegten Dienstgemeinschaft. Daher ist in jeder mitarbeitervertretungsfähigen Einrichtung eine Mitarbeitervertretung zu wählen.
Ich darf Sie, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ganz herzlich bitten, sich an den MAV-Wahlen zahlreich zu beteiligen. Das gute Gelingen einer Dienstgemeinschaft hängt maßgeblich vom ernsthaften Engagement aller Beschäftigten ab. Stellen Sie sich als Kandidatin oder Kandidat zur Verfügung. Unterstützen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten durch eine große Wahlbeteiligung. Ebenso bitte ich die Dienstgeber, die Wahlen zur Mitarbeitervertretung aktiv zu unterstützen. Ermuntern Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich als Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung zu stellen und an den Wahlen zahlreich teilzunehmen. Dies gilt insbesondere dort, wo bislang noch keine Mitarbeitervertretungen gewählt wurden, obwohl die Voraussetzungen hierzu nach den Bestimmungen der Mitarbeitervertretungsordnung vorliegen. Hier sind die Dienstgebervertreterinnen und Dienstgebervertreter gefordert, die Wahl gemäß den Vorgaben der Mitarbeitervertretungsordnung einzuleiten und zu einer Mitarbeiterversammlung einzuladen sowie einen Wahlausschuss zu bilden.
Nicht zuletzt gilt mein herzlicher Dank den Mitgliedern der Wahlausschüsse, die sich bereit erklären, die Durchführung der Wahlen zu verantworten und zu organisieren. Die diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen stehen bei der Vorbereitung und beim Ablauf der Wahlen unterstützend zur Seite.
Eichstätt, den 23. Januar 2025
Gregor Maria Hanke OSB
Bischof von Eichstätt