Klostengarten wieder geöffnet
Gerhard Binder, Leiter des Caritas-Seniorenheimes Berching, hat jetzt wieder den Klostergarten geöffnet.Foto: Franz Guttenberger
In den letzten Jahren wurde der Garten bereichert mit verschiedenen Einrichtungen wie Hochbeeten, einem Piratenschiff, Windrädern und einem Hühnerstall. Verschiedene Gegenstände wurden dabei großzügig gespendet, bedankt sich Einrichtungsleiter Gerhard Binder. In der schweren Zeit, als das Haus mit Corona arg heimgesucht worden ist, kam uns große Hilfe zuteil, sagt Binder. Vor vier Wochen wurden für den neuen Hühnerstall einige Hühner und ein Fasan angeschafft Nun kamen dieser Tage noch zwei Nymphensittiche und ein Singsittich, eine Papageienart neu hinzu. Aufgrund der aktuellen Cononalockerungen darf nun wieder der Garten besucht werden. "Wir halten den Garten für alle Bürger geöffnet", sagt Binder. Gerade die Angehörigen der Bewohner hielten sich gerne bei Besuchen im Garten auf. Dies ist nun wieder möglich. Am Freitag wurden die Absperrzäune entfernt. Der Garten ist wieder geöffnet.
Terminierung entfällt
Das Seniorenheim teilt mit, dass die Terminierung der Besuche ab Montag,14.06.2021 entfällt. Die Besuchszeiten sind von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Die Besucher müssen sich auch nicht mehr testen lassen, egal ob geimpft oder nicht geimpft, was sehr erfreulich ist. Geimpfte und genesene Besucher müssen keine FFP2 Maske mehr tragen, für alle nicht Geimpften gilt weiterhin die FFP2 Maskenpflicht. Eine Registrierungspflicht gilt im Eingangsbereich weiterhin. Pro Bewohner können zwei Besucher aufs Zimmer gehen. Kinder sind dabei mitgerechnet, sagt Binder.
Im Garten fünf Personen erlaubt
Im Garten sind fünf Personen inklusive Kinder erlaubt. Das Betreten der Gemeinschaftsräume ist weiterhin untersagt. Die Verantwortlichen des Hauses bitten unverändert darum, die direkten Wege in die jeweiligen Besucherzimmer oder in den Garten zu wählen. Gottesdienstbesuche für externe Besucherinnen und Besucher können leider aufgrund der geringen Platzverhältnisse nicht zugelassen werden. Aussegnungsfeiern für verstorbene Bewohnerinnen und Bewohner finden ab sofort auf Wunsch wieder im ehemaligen Speisesaal statt. Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht, vor allem im Zimmer, sind nach wie vor zu beachten. Diese Regelungen gelten für einen Inzidenzwert unter 50. Hausverbote werden ausgesprochen, sofern man sich nicht an die Regelungen hält. (ugu)