Die Caritas-Kreisstelle Ingolstadt bietet eine neue Hilfe im Fall von häuslicher Gewalt an. Dafür ist die Stelle "Fachberatung gegen häusliche Gewalt" errichtet worden, die als Modellprojekt bis Ende 2004 dem Ingolstädter Frauenhaus zugeordnet ist. Das Projekt wird vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen finanziert. Anlass zum Start gab das im vergangenen Jahr eingeführte neue Gewaltschutzgesetz, das die Rechte von Opfern häuslicher Gewalt stärken will. Bisher hat diese Aufgabe das Ingolstädter Frauenhaus mit wahrgenommen. Dadurch wurde allerdings die notwendige Anonymität der dortigen Arbeit gefährdet. Außerdem ist das Gewaltschutzgesetz geschlechtsneutral formuliert: Es soll also auch Männern helfen, wenngleich die Praxis und die Statistiken zeigen, dass überwiegend Frauen von häuslicher Gewalt betroffen sind. Aus diesen Gründen wurde der Sitz der neuen Stelle bei der Caritas-Kreisstelle Ingolstadt in der Jesuitenstraße 4 angesiedelt. Der Dienst ist, wie auch das Frauenhaus, ein Angebot für alle Betroffenen in der Region 10, also in der Stadt Ingolstadt sowie den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen.
"Wer schlägt, der geht", bringt die zuständige Beraterin Christel Foth-Gutschera auf den Punkt, worum es im Gewaltschutzgesetz geht und wozu sie mit ihrer Arbeit beitragen möchte. Opfer häuslicher Gewalt können danach mit Hilfe des Amtsgerichtes verfügen, dass der Täter aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen wird und das Opfer in der Wohnung allein oder mit den Kindern verbleiben kann: zumindest für eine gewisse Zeit und auch dann, wenn es zum Beispiel gar keinen Mietvertrag hat. Auch eine Frau, die ins Frauenhaus geflüchtet ist, kann auf Wunsch daher in die Wohnung zurückkehren. Ferner kann das Gericht gegenüber dem Täter ein "Kontakt- und Näherungsverbot" aussprechen: dass dieser sich also der Wohnung und anderen zu bestimmenden Orten, an denen sich das Opfer regelmäßig aufhält, nicht nähern darf.
Damit das Gesetz praktisch umgesetzt werden kann, bietet die diplomierte Sozialpädagogin Christel Foth-Gutschera ihre für die Opfer kostenlose, freiwillige und absolut vertrauliche Hilfe an: durch Beratung in persönlichen und telefonischen Einzelkontakten, Erstellen eines persönlichen Sicherheitsplanes, Begleitung zu Polizei und Behörden, Unterstützung bei der Abklärung nötiger Hilfemaßnahmen, Information und auf Wunsch Vermittlung bezüglich örtlicher Hilfeangebote, Auskünfte zu rechtlichen, finanziellen und weiteren Hilfen und nicht zuletzt Hilfe bei der Verarbeitung der Gewalterfahrung.
Christel Foth-Gutschera ist in der Caritas-Kreisstelle Ingolstadt, Jesuitenstraße 4, im 1. Stock, Zimmer 104 zu erreichen: von Montag bis Dienstag zwischen 9 und 15 Uhr, am Donnerstag zwischen 14 und 18.30 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 12 Uhr. Ihre Telefonnummer lautet 08 41 / 309-196, die Faxnummer 08 41 / 3 09-199. Die Vertretung übernimmt das Frauenhaus Ingolstadt, Telefon: 08 41 / 7 77 87.