
Foto: Caritas/Esser
"Wir haben das gemeinsame Ziel, unseren Beschäftigten attraktive Arbeitsbedingungen anzubieten, die die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben fördern und flexibler gestalten." Dies hat Caritasdirektor Alfred Frank erklärt, als er gestern für den Diözesan-Caritasverband mit der Vorsitzenden der Gesamt-Mitarbeitervertretung (MAV) des Verbandes, Gisela Hirsch, eine Vereinbarung zum Homeoffice und Mobilen Arbeiten unterzeichnete.
Bisher war Homeoffice im Caritasverband eine Arbeitsmöglichkeit, die aufgrund besonderer Bedingungen wegen der Corona-Pandemie angeboten wurde. Jetzt ist die Chance dafür grundsätzlich eröffnet worden. "Wir wollen sowohl örtliche Flexibilität gewähren als auch klare Rahmenbedingungen festlegen", sagte Gisela Hirsch. In der Präambel der Vereinbarung steht: "Es gilt das Prinzip der gegenseitigen Freiwilligkeit." Homeoffice wird im beiderseitigen Einvernehmen zwischen Dienstgeber und Beschäftigten vereinbart. Ein Anspruch darauf besteht nicht. "Weder durch den Wunsch nach Arbeiten im Homeoffice noch durch dessen Ablehnung dürfen den Beschäftigten Nachteile entstehen."
Als Voraussetzungen werden genannt, dass die Tätigkeit sowie die Örtlichkeit für Homeoffice geeignet sein müssen. In der Regel sind dies keine Arbeiten an und mit hilfsbedürftigen Menschen. Der Arbeitsplatz muss den allgemeinen Grundsätzen der Unfallverhütung, Sicherheit und Ergonomie entsprechen. Im Einzelfall kann die Arbeit auch an einem anderen Ort verrichtet werden, also durch "Mobiles Arbeiten".
Beschäftigte der Caritas, die schon bisher die Möglichkeit des Homeoffices nutzen, können nun bis zum 31. März 2023 beantragen, dass sie ihre Tätigkeit im Homeoffice weiterführen möchten. Bis zur Entscheidung können die Beschäftigten weiterhin im Homeoffice arbeiten.