Caritasberater Dorey Mamou freut sich mit der Nigerianerin Joy O., dass diese den Aufenthaltstitel nach nachhaltiger Integration erwerben konnte.Foto: Caritas/Peter Esser
Eine Nachfolgeregelung für das Ende dieses Jahres auslaufende Chancen-Aufenthaltsrecht wünscht sich der Caritasverband für die Diözese Eichstätt. Anlässlich des Internationalen Tages der Migranten am 18. Dezember teilte Lea Schweitzer, Teamleiterin der Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) der Caritas-Kreisstelle Eichstätt, mit, "dass rund 70 von unserer Stelle beratene Geflüchtete dieses Recht in Anspruch genommen haben und davon etwa 90 Prozent erfolgreich waren. Einige befinden sich noch im Verfahren", so Lea Schweitzer.
Das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht können geduldete Flüchtlinge erhalten, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland gelebt hatten und nicht straffällig geworden sind. Ihnen wird damit ermöglicht, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen: konkret einen "Aufenthaltstitel nach nachhaltiger Integration" zu bekommen. Zu den zu erfüllenden Voraussetzungen zählen die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Am 31. Dezember dieses Jahres endet allerdings die Antragsfrist für das Chancen-Aufenthaltsrecht.
Deutschkenntnisse, Arbeit und Pass erworben
Eine Frau, die es geschafft hat, ist die 33-jährige Joy O. aus Nigeria. Sie ist alleinstehende Mutter von zwei Töchtern im Alter von sieben und fünf Jahren. Ihr Asylantrag war nach eigenen Angaben abgelehnt worden, doch sie war geduldet und berechtigt, das Chancen-Aufenthaltsrecht zu nutzen. Zum einen schloss sie ihren Integrationskurs mit zwei Prüfungen erfolgreich ab: Ende letzten Jahres einen Deutschkurs auf dem Niveau A2 und Anfang dieses Jahres den Kurs "Leben in Deutschland". Zum anderen startete sie zunächst eine Teilzeit-Beschäftigung als Reinigungskraft an einer Schule. Als sie damit nicht die Anforderung erfüllen konnte, überwiegend ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, wechselte Joy O. in eine Vollzeitstelle in einem Hotel. "Sie bezieht nun zwar Kinderzuschlag und einen Unterhaltsvorschuss, verdient aber mindestens 60 Prozent ihres Einkommens selbst", erklärt ihr Caritasberater Dorey Mamou.
Schließlich konnte Joy O. bei der nigerianischen Botschaft in Frankfurt auch einen Pass bekommen und somit das dritte Kriterium erfüllen. "Seit Sommer dieses Jahres hat die Nigerianerin nun ihren Aufenthaltstitel nach nachhaltiger Integration", freut sich Mamou für seine Klientin. Der Nigerianerin macht nach eigenem Bekunden "meine derzeitige Arbeit Spaß, aber ich strebe an, auch noch einen Deutschkurs B1 zu absolvieren und dann eine Ausbildung in der Pflege zu machen". Lea Schweitzer meint: "Ich habe vor alleinerziehenden Frauen wie Joy einen Riesenrespekt. Es ist wirklich toll, dass sie es geschafft hat, neben ihrer Arbeit und der Erziehung von zwei Kindern noch die erforderlichen Deutschkenntnisse zu erwerben."
Die größte Hürde ist nach Erfahrung der Caritas-Teamleiterin für viele gewesen, einen eigenen Pass zu bekommen. "Geflüchtete aus Sierra Leone müssen dafür zum Beispiel extra in ihr Heimatland fliegen, weil sie den hier nicht erhalten", informiert sie. Für viele habe es sich aber als ein "Segen" herausgestellt, dass sie während der 18-monatigen Zeit des Chancen-Aufenthaltsrechts nicht abgeschoben werden durften: zum Beispiel dadurch, dass sie einen Pass vorlegten. "So konnten Betroffene mit wesentlich weniger psychischem Druck leben und agieren, um die Kriterien für das Bleiberecht zu erfüllen", betont Lea Schweitzer.
Gut integrierte Geflüchtete "müssen eine Chance erhalten, auch bei uns zu bleiben"
Sie und Dorey Mamou bedauern sehr, dass das Aufenthaltsrecht ausläuft und es somit neue Geflüchtete nicht mehr in Anspruch nehmen können. Sie wünschen sich eine Nachfolgeregelung. "Geflüchtete sollten sich bei uns ohne großen Stress integrieren können. Wir benötigen doch in mehreren Bereichen ihre Arbeit", so die Caritasmitarbeiterin. Schon vor drei Jahren hatte Caritasdirektor Alfred Frank bei der Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechtes gesagt: "Geflüchtete Menschen, die keine Straftaten begangen haben und sich bei uns gut integriert haben, müssen eine Chance erhalten, auch bei uns zu bleiben: zum einen aus menschlichen Gründen, zum anderen, weil wir sie wegen unseres Arbeitskräftemangels brauchen."